Nicht nur in Liechtenstein, sondern auch in seinen Nachbarländern wird darüber diskutiert, welchen Auftrag die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender erfüllen sollen. Meinungsverschiedenheiten bestehen auch über die finanziellen Mittel der Rundfunkanstalten. In welchem Umfang sollen und können sie Werbegelder einwerben? Wer muss für die Kosten des öffentlichen Rundfunks aufkommen: die Besitzerinnen und Besitzer von Empfangsgeräten, jeder Haushalt, Unternehmen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler? Welches Organ legt die Höhe einer allfälligen Rundfunkabgabe fest?