Kommentar zur Verfassung des Fürstentums Liechtenstein

Fachbereich(e):
Forschungsbereich(e):

Verfassung.li beinhaltet eine wissenschaftlich fundierte, Rechtsprechung und Literatur gleichermassen umfassend darstellende Kommentierung der liechtensteinischen Verfassung, welche als Online-Kommentar veröffentlicht wird. Der Kommentar ist seit Frühjahr 2016 online und wir laufend um neue Kommentierungen ergänzt. Neben der Kommentierung zu den einzelnen Artikeln bietet verfassung.li über ein allgemeines Literaturverzeichnis einen Zugang zu den verschiedenen – nicht nur rechtswissenschaftlichen, sondern auch historischen und politikwissenschaftlichen – Abhandlungen zum liechtensteinischen Staats- und Verwaltungsrecht. Der Kommentar verfügt über ein aus liechtensteinischen, schweizerischen und österreichischen Experten des Verfassungsrechts bestehendes Begleitgremium.

 

Begleitgremium

Dem Projekt ist ein Begleitgremium zugeordnet, dessen Aufgabe es ist, die Arbeiten der Forschungsbeauftragten zu unterstützen und ihr Expertenwissen einfliessen zu lassen. 

 

Dem Begleitgremium gehören an:

  • Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller, Universität St. Gallen (bis 13. Juni 2019)
  • Univ.-Prof. Dr. iur. Anna Gamper, Universität Innsbruck (seit 20. Mai 2016)
  • Dr. Christian Frommelt, Direktor des Liechtenstein-Instituts
  • Univ.-Prof. DDr. iur. Christoph Grabenwarter, Wirtschaftsuniversität Wien (bis 20. Mai 2016)
  • Dr. Hilmar Hoch, Präsident des Staatsgerichtshofes
  • Prof. Dr. rer. publ. Andreas Kley, Universität Zürich, Mitglied des Wissenschaftlichen Rats des Liechtenstein-Instituts
  • Prof. Dr. iur. August Mächler, Richter des Staatsgerichtshofes (seit 28. September 2020)
  • Dr. phil. Wilfried Marxer, ehemaliger Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut
  • Dr. Michael Ritter, Rechtsanwalt
  • Dr. Emanuel Schädler, Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut
  • Dr. Hugo Vogt, Rechtsanwalt
  • Dr. Herbert Wille, ehemaliger Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut
  • Dr. Tobias Michael Wille, Mitarbeiter des Staatsgerichtshofes

 

verfassung.li