Zuwachs für den Online-Kommentar zur Verfassung

23.08.2024 - Neue Publikation
verfassung.li, der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung, ist um drei weitere Kommentierungen ergänzt worden. Peter Bussjäger kommentiert Art. 32 LV, der zusammenfassend als Grundrecht der Privat- und Geheimsphäre bezeichnet wird, fallen doch sehr verschiedene Aspekte in seinen Schutzbereich. Die Kommentierung von Cyrus Beck zu Art. 41 LV betrifft das Vereins- und Versammlungsrecht und damit auch die Zulässigkeit von Demonstrationen. Patricia Schiess kommentiert Art. 44 LV, der die Wehrpflicht regelt.

Art. 32 LV garantiert die Freiheit der Person, das Hausrecht sowie das Brief- und Schriftengeheimnis. Aus Art. 32 LV werden zudem der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz abgeleitet. Bei der Kommentierung dieser Verfassungsbestimmung sowie der Bestimmung von Art. 41 LV über die Vereinigungsfreiheit und das Versammlungsrecht findet die einschlägige Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5, Art. 8 und Art. 11 EMRK ausführlich Beachtung.

Da die Themen Sicherheit und Verteidigung in keiner anderen Verfassungsbestimmung angesprochen werden, enthält die Kommentierung von Art. 44 LV auch Ausführungen zu diesen beiden aktuellen Themen.

Eine Aktualisierung haben zudem die Kommentierungen zu Art. 52, Art. 63 und Art. 78 LV erfahren. Sämtliche in diesen drei Kommentierungen zitierten Gesetze und Verordnungen befinden sich neu auf dem Stand von Sommer 2024. Das bedeutet insbesondere, dass die Ausführungen zum Datenschutzrecht nun wieder aktuell sind.

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