Beck, Cyrus (2024): Kommentierung zu Art. 41 LV (Vereins- und Versammlungsrecht), Stand: 31. Juli 2024. In: Liechtenstein-Institut (Hg.): Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung, https://www.verfassung.li/Art._41.

Erscheinungsjahr:
2024

Abstract
Art. 41 LV beinhaltet klassische Freiheitsrechte. Die Vereinsfreiheit garantiert insbesondere das Recht zur Gründung von Personenzusammenschlüssen sowie Koalitionen (d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden). Die Versammlungsfreiheit gewährt jedem Menschen das Recht, sich mit einem oder mehreren anderen zu versammeln.

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