Abstract
Art. 41 LV beinhaltet klassische Freiheitsrechte. Die Vereinsfreiheit garantiert insbesondere das Recht zur Gründung von Personenzusammenschlüssen sowie Koalitionen (d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden). Die Versammlungsfreiheit gewährt jedem Menschen das Recht, sich mit einem oder mehreren anderen zu versammeln.