Der Beitrag von Wilfried Marxer geht umfassend auf Wahlen auf Gemeindeebene in Liechtenstein ein, wobei nicht nur die Wahl von Vorsteher/innen und weiteren Mitgliedern des Gemeinderates betrachtet werden, sondern auch weiterer Organe, die in der Vergangenheit bis in die Gegenwart von den Wahlberechtigten zu bestimmen waren oder sind – etwa Säckelmeister, Vermittler oder Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Der Blick geht dabei zurück bis ins Jahr 1862, wobei die Wahlen seit 1975 vertieft betrachtet werden, da erst seitdem zweifelsfrei feststeht, welcher Partei die Kandierenden zuzuordnen sind.