Homosexuelle waren in Liechtenstein nach österreichischem Rezeptionsvorbild bis 2001 strafrechtlicher Verfolgung in unterschiedlicher Ausprägung ausgesetzt. Das liechtensteinische Strafgesetz von 1859 bedrohte die «Unzucht wider die Natur» mit schwerem Kerker und selbst das liechtensteinische Strafgesetzbuch von 1987 kannte noch vier Sonderbestimmungen mit teils empfindlichen Strafen gegen homosexuelle Betätigung.
Das Ziel des Forschungsprojektes ist die Aufarbeitung der einschlägigen Strafrechtsjudikatur im Fürstentum Liechtenstein. Es geht einerseits um die Erhebung der Fallzahlen, andererseits um die Darstellung typischer und besonderer Fälle sowie um die Entwicklung der Rechtsprechung über die Jahrzehnte hinweg. Im Zentrum stehen diejenigen Fälle, in denen es um einvernehmliche sexuelle Kontakte ging, die zwischen Frau und Mann nie strafbar waren. Die Schilderung der Rechtsentwicklung soll in einem weiteren Schritt in die Darstellung der gesellschaftspolitischen und mentalitätsgeschichtlichen Veränderungen im Lande eingebettet werden.
Projektdauer: 2024/2025