Die Rechtsgeschichte untersucht den Werdegang einer Rechtsordnung basierend auf Rechtsquellen, Rechtseinrichtungen und Rechtslehren sowie unter Einbezug der Kultur- und Ideengeschichte des Rechts. Die rechtsgeschichtliche Forschung am Liechtenstein-Institut folgt einer systematischen Darstellung, indem die Entwicklung von Teilgebieten oder Einzelaspekten des nationalen Rechts wiedergegeben werden.