Durch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, durch die Ratifikation von Staatsverträgen und durch vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit seinen Nachbarstaaten ist Liechtenstein eingebunden in das immer dichter werdende Geflecht völkerrechtlicher Verbindlichkeiten. Aus rechtlicher Sicht stellt sich deshalb die Frage, wie die verschiedenen völkerrechtlichen Normen zu qualifizieren sind, welche Wirkungen die Empfehlungen und Stellungnahmen von Expertengremien wie GRECO, CEDAW und der Venedig-Kommission entfalten und wie weit die diesbezügliche Bindung des liechtensteinischen Gesetzgebers reicht. Solche Fragen stellen sich in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel bei der Organisation der Justiz oder im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Konkordates mit dem Heiligen Stuhl.
Unter dem Themaschwerpunkt Völkerrecht werden am Liechtenstein-Institut für Liechtenstein relevante völkerrechtliche Fragestellungen analysiert, ebenso wie die völkerrechtlichen Implikationen der liechtensteinischen Rechtsordnung. Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf dem Aspekt der Kleinstaatlichkeit und dem Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten.
Projektdauer: 2018-2019