Völkerrecht

Durch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, durch die Ratifikation von Staatsverträgen und durch vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit seinen Nachbarstaaten ist Liechtenstein eingebunden in das immer dichter werdende Geflecht völkerrechtlicher Verbindlichkeiten. Aus rechtlicher Sicht stellt sich deshalb die Frage, wie die verschiedenen völkerrechtlichen Normen zu qualifizieren sind, welche Wirkungen die Empfehlungen und Stellungnahmen von Expertengremien wie der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und der Venedig-Kommission entfalten oder nach dem Einfluss der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und wie weit die Bindung des liechtensteinischen Gesetzgebers reicht. Solche Fragen stellen sich in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel bei der Organisation der Justiz.