Geschlechtergleichheit

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Mit der vom Liechtenstein-Institut organisierten Vortragsreihe „25 Jahre Gleichstellung“ setzte im August 2017 die Auseinandersetzung mit dem Themenbereich Geschlechtergleichheit ein. Sie brachte neben dem Vortrag „Art. 31 Abs. 2 LV, die CEDAW und das Gleichstellungsgesetz“ zwei weitere Vorträge über die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW und ihre Wirkungen in Liechtenstein hervor (Juni und November 2019). Publiziert wurde bisher im Februar 2018 ein längerer Beitrag in der Schweizer Online-Zeitschrift „Jusletter“ mit dem Titel „Geschlechtergleichheit, Care-Arbeit und Familienpolitik in Liechtenstein“, der nicht nur den Gleichstellungsartikel in der liechtensteinischen Verfassung analysiert, sondern auch die Einflüsse der CEDAW und des EWR-Rechts. Dieser Beitrag richtet den Blick auf die Diskrepanz, dass im Zuge der Beschäftigung mit der Gleichstellung die Integration der Frauen in die Arbeitswelt diskutiert wurde, nicht aber, wer unbezahlte Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit übernehmen soll. Fortgesetzt wurde die Beschäftigung mit dem Thema Gleichstellung  2020 mit einem Beitrag in der „Swiss Review of International and European Law (SRIEL)“. Er setzt sich vertieft mit den Vorgaben der CEDAW und der Rechtsprechung des UNO-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau auseinander.

 

Im Oktober 2020 folgte eine im Auftrag des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein VMR, des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes LANV und der Informations- und Beratungsstelle für Frauen infra erstellte Studie zur 24h-Betreuung durch Care-Migrantinnen und -Migranten in Liechtenstein. Ein Schwerpunkt der Studie liegt auf den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Als Hausangestellte unterstehen Betreuerinnen und Betreuer nämlich nicht dem Arbeitsgesetz, sondern lediglich dem Arbeiterschutzgesetz, dem ABGB und dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen. Ausführlich dargestellt werden überdies die EWR-rechtlichen Bestimmungen zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Bereitschaftsdienst.


Projektdauer: 2017–2020