Abstract
Der Beitrag beleuchtet exemplarisch den «markanten Einfluss des schweizerischen auf das liechtensteinische Recht» auch ausserhalb der Zollvertragsmaterie. Er zeigt, wie «inner- und ausserhalb des Zollvertrags eine Konformität mit der Rechtslage in der Schweiz» angestrebt wurde, sei es durch die vollkommene Rezeption wie bei der Übernahme des Immissionsschutzes aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch 1922 oder durch Teilrezeptionen wie beim Luftreinhaltegesetz 1985. Auch wo es weder zur vollständigen noch zur weitgehenden Rezeption schweizerischer Erlasse kam wie beim Abfallgesetz von 1988, übte das Schweizer Recht dennoch einen «deutlichen Einfluss» aus. Beim Strahlenschutz wurden sogar schweizerische Vorschriften aufgrund des Zollvertrags für direkt anwendbar erklärt, obwohl es sich im Wesentlichen nicht um Zollvertragsmaterie handelte. Mittlerweile steht Liechtenstein vermehrt unter dem Einfluss internationalen, insbesondere europäischen Rechts.