Verwaltungsrecht

Unter Verwaltungsrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Organisation und die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie das Verwaltungsverfahren regeln. Darunter fallen auch die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Privaten. Unterschieden wird dabei zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Regelungen, die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung gelten, aber nur teilweise positiviert sind. Das besondere Verwaltungsrecht ist dagegen umfassend positiviert und betrifft z.B. das Polizeirecht, das Umweltschutzrecht und das Recht der öffentlichen Abgaben. Das öffentliche Prozessrecht und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs finden insbesondere auch Eingang in den Verfassungskommentar.