Religion im Lichte des liechtensteinischen öffentlichen Rechts

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Ratio des Projekts ist die Erforschung aktueller religionsrechtlicher Aspekte im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts. Das Querschnittthema des öffentlichen Religionsrechts beleuchtet neben der katholischen Konfession sämtliche Religionsbekenntnisse in Liechtenstein im Lichte des Staatsorganisations- und des Verwaltungsrechts, grundrechtlicher Zugangsweisen sowie des internationalen Rechts.
 

Religionsrechtliche Fragen stellen sich in Liechtenstein seit jeher und vermehrt seit der Errichtung der Erzdiözese Vaduz 1997 sowie vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels hin zu einer religiösen Pluralität. Eine neue Dynamik entstand jüngst im Rahmen der gescheiterten beziehungsweise aufgeschobenen Verfassungsrevisionen und eines geplanten Religionsgemeinschaftengesetzes in den Jahren 2012 und 2024. Auf dem Forschungsfeld des liechtensteinischen Religionsrechts kann an eine Reihe von Werken angeknüpft werden, wobei es gilt, Fragen erstmalig oder erneut kritisch aufzugreifen. Dazu zählen beispielsweise das verfassungsrechtliche sogenannte «Einvernehmensprinzip» (Art. 38 LV), der Begriff der «Landeskirche» (Art. 37 Abs. 2 LV), die Kirchenfinanzierung durch die Gemeinden und die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften.
 

Projektdauer: 2026–