Schiess, Patricia (2024): Radio Liechtenstein privatisieren und danach via Medienförderungsgesetz unterstützen – Was sagt das Recht zu diesem Vorschlag? Gamprin-Bendern (Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut, 86).

Erscheinungsjahr:
2024
Band-Nummer:
86

Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen betreffend die mögliche Privatisierung des Liechtensteinischen Rundfunks.

Es analysiert, in welchem Umfang Radio Liechtenstein nach der Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk via Medienförderungsgesetz unterstützt werden könnte. Zudem prüft es, ob mit dem privatisierten Radio eine Leistungsvereinbarung geschlossen werden könnte. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Medienförderungsgesetz keine Leistungsvereinbarungen vorsieht und dass auch diese Form der staatlichen Förderung gemäss dem EWR-Recht eine staatliche Beihilfe darstellen kann. Zudem setzt die Verfassung der Ungleichbehandlung von privaten Medien Grenzen.

Für den Rundfunk herrschen bezüglich Werbung recht strenge Vorgaben. Nach einer Privatisierung dürfte zwar mehr Werbung gesendet werden. Es würden jedoch dieselben Werbeverbote (insbesondere für Tabak und Alkohl) gelten wie bisher für den LRF. Anders als dieser müsste das privatisierte Radio jedoch weder seine Eignerstrategie noch den jährlichen Geschäftsbericht veröffentlichen.