Abstract
Das vorliegende Arbeitspapier befasst sich mit der Entwicklung der Privatrechtsrezeption(en) im Fürstentum Liechtenstein von der frühen Neuzeit bis ins frühe 21. Jahrhundert. Die wichtigsten Stationen der Rechtsentwicklung sind der Landsbrauch des 17. Jahrhunderts, der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches durch Landvogt Josef Schuppler 1809, die Rezeption des österreichischen ABGB 1812 gefolgt von den Phasen der automatischen sowie der autonomen Rezeption österreichischen Zivilrechts, der sogenannte «Rezeptionsbruch» bzw. die Hinwendung zur Schweiz in den frühen 1920er-Jahren, die Vision von einem eigenen liechtensteinischen Zivilgesetzbuch (wovon 1922 das Sachenrecht bzw. 1926 das Personen- und Gesellschaftsrecht realisiert wurde), die Tätigkeit der Rechtsbuchkommission in den 1950er-Jahren, die Justizreform in den 1970er-Jahren und schliesslich das Revisionsprojekt «200 Jahre ABGB» zwischen 2007 und 2012. Den Schlussteil des Arbeitspapiers bilden Bemerkungen zur heutigen liechtensteinischen Mischrechtsordnung sowie zur Notwendigkeit von Rezeptionen im Kleinstaat Liechtenstein.
Schlagwörter: ABGB, Analogie, Auslegung, Code civil, Deutscher Bund, Landsbrauch, legal Transplants, Mischrechtsordnung, Obligationenrecht, Personen- und Gesellschaftsrecht, Privatrechtsrezeption, Rechtsgeschichte, Rezeption, Rezeptionsbruch, Rheinbund, Sachenrecht, ZGB, Zollvertrag.