Geschichte der Privatrechtsrezeptionen in Liechtenstein
Der Bogen der Untersuchung spannt sich vom Landsbrauch des 17. Jahrhunderts über den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches durch Landvogt Josef Schuppler 1809, die Rezeption des österreichischen ABGB 1812 und die damit zusammenhängenden Phasen der automatischen und autonomen Rezeption österreichischen Rechts, den «Rezeptionsbruch» in den frühen 1920er-Jahren im Kontext der Hinwendung Liechtensteins zur Schweiz, die Pläne von Dr. Wilhelm Beck und Dr. Emil Beck für ein eigenes liechtensteinisches Zivilgesetzbuch (und was daraus wurde), die Tätigkeit der Rechtsbuchkommission in den 1950er-Jahren, die Justizreform der 1970er-Jahre bis zum Revisionsprojekt «200 Jahre ABGB» in den Jahren 2007 bis 2012. Den Abschluss des Arbeitspapiers bilden Gedanken zur heutigen liechtensteinischen Mischrechtsordnung sowie die Frage nach der Notwendigkeit von Rezeptionen gerade für einen Mikrostaat wie Liechtenstein in einer zunehmend vernetzten Welt.