Bericht und Antrag zum Gesetz über Religionsgemeinschaften vorgestellt

07.02.2024 - Mitteilung
Anlässlich einer Pressekonferenz haben am 7. Februar 2024 Regierungschef Dr. Daniel Risch, Generalsekretär-Stellvertreterin Eve Beck und Dr. Emanuel Schädler den Bericht und Antrag (BuA Nr. 3/2024) zum Religionsgemeinschaftengesetz (RelGG) vorgestellt. Emanuel Schädler hat im Auftrag der Regierung den BuA im Wesentlichen ausgearbeitet.

Nachdem Emanuel Schädler vom Liechtenstein-Institut schon bei der Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts als Experte beigezogen worden war, konnte er auch den Bericht und Antrag zum Religionsgemeinschaftengesetz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen ausarbeiten. Zielsetzung des Rechtsetzungsprojekts bleibt es, die heute geltende «staatskirchenrechtliche» Rechtslage in Liechtenstein in eine «religionsverfassungsrechtliche» zu überführen. Dadurch soll eine rechtliche Gleichbehandlung unter den hiesigen Kirchen und Religionsgemeinschaften hergestellt werden. Bewerkstelligt wird dies durch eine Verfassungsänderung bzw. -ergänzung in Verbindung mit dem Erlass eines Religionsgemeinschaftengesetzes. Die Behandlung des Bericht und Antrags wird voraussichtlich im April 2024 im Landtag erstmals traktandiert. 

Entflechtung im zweiten Schritt denkbar. Beitrag von Desirée Vogt, Liechtensteiner Vaterland, 8. Februar 2024
«Grosses Konfliktpotenzial». Desirée Vogt im Gespräch mit Emanuel Schädler, Liechtensteiner Vaterland, 10. April 2024