Verabsäumte Amnestien und Rehabilitierungen in Liechtenstein

02.08.2023 - Neue Publikation
In einem Arbeitspapier widmet sich Lukas Ospelt dem Themenkomplex der Amnestien und Rehabilitierungen im deutschsprachigen Raum, namentlich in Liechtenstein und Österreich.

Liechtenstein rezipiert traditionell österreichisches Strafrecht. Während aber Österreich auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts seit 1945 dreizehn Amnestiegesetze erlassen hat, ist in Liechtenstein die fürstliche Amnestie von 1956 ein singuläres Ereignis geblieben. Demgegenüber wurden in Liechtenstein mehrere Steueramnestien (zuletzt 2014) erlassen. Das Arbeitspapier befasst sich ferner mit der ausstehenden Rehabilitierung der nach altem, bis 2001 gültigem Sexualstrafrecht verurteilten Homosexuellen für jene Handlungen, die bei verschiedengeschlechtlicher Begehung nicht strafbar gewesen wären. In diesem Zusammenhang wird auf das österreichische Tilgungsgesetz von 2015 sowie auf das deutsche StrRehaHomG von 2017 als mögliche Rezeptionsgrundlagen für Liechtenstein eingegangen. Ein dritter Schwerpunkt beschäftigt sich mit dem schweizerischen Rehabilitierungsgesetz von 2009 betreffend die republikanischen Spanienkämpfer von 1936–1939 und dessen wünschenswerter Aufnahme in die Anlage I zum Zollanschlussvertrag mit der Schweiz. Im Juli 1937 war vom liechtensteinischen Landtag im Rahmen des Zollanschlussvertrages die Anwendbarkeit verschiedener Bundesratsbeschlüsse über das Verbot der Teilnahme an den Feindseligkeiten in Spanien für das Fürstentum Liechtenstein beschlossen worden. Auch hier ist in Liechtenstein bislang keine gesetzliche Rehabilitierung erfolgt.

Die letzte Amnestie: Als der Fürst die Haftstrafe für Verurteilte abmilderte. Beitrag von Elias Quaderer, Liechtensteiner Vaterland, 11. August 2023