Abstract
Covid-19 fordert Todesopfer, greift die physische und psychische Gesundheit an und gefährdet das Funktionieren des Gesundheitswesens. Auch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beeinträchtigen die Gesundheit. Im Zentrum dieses Beitrages steht deshalb die Pflicht des Staates, zwischen dem erwarteten Schutz und der vermuteten Belastung durch Massnahmen abzuwägen und ihre negativen Auswirkungen abzufedern. Liechtenstein steht dabei vor denselben Herausforderungen wie seine Nachbarländer, weshalb Urteile aus der Schweiz, Deutschland und Österreich beigezogen werden.
Schlagwörter: Grundrechte, staatliche Schutzpflichten, duty to protect, Recht auf Leben, Art. 2 EMRK, Ausgangssperre, Zollanschlussvertrag, Coronavirus, Liechtenstein, Schweiz, Kleinstaat, grenzüberschreitende Zusammenarbeit