Grenzgänger im Homeoffice – Kurzgutachten erstellt

16.09.2020 - Neue Publikation
Die Stiftung Zukunft.li hat ihren neuesten Fokus auf das Thema „Homeoffice - Wunsch und Wirklichkeit“ gelegt. Aufgrund der Corona-Krise arbeiteten auch viele Grenzgänger vermehrt zu Hause. Dies führte seitens der Arbeitgeber zu einem verstärkten Interesse, diese Arbeitsform auch nach dem Auslaufen der Corona-Sondergesetzgebung beizubehalten. Im Rahmen ihrer Studie hat die Stiftung das Liechtenstein-Institut damit beauftragt, abzuklären, wie es sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung verhält, wenn Grenzgänger mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeiten.

Dabei stehen einer flexibleren Handhabung des Homeoffice für Grenzgänger jedoch vor allem sozialversicherungsrechtliche Unterstellungsregeln im Weg. Die Behörden in Liechtenstein und den Nachbarländern wenden in der Regel die einschlägige EU-Norm an. In der Praxis findet deshalb oberhalb eines Anteils von 25 Prozent, welche Arbeitnehmer/-innen zu Hause arbeitet, ein Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung vom Recht am Arbeitsort zum Recht am Wohnort statt.

Im Rahmen ihrer Studie beauftragte die Stiftung das Liechtenstein-Institut damit, in einem Kurzgutachten abzuklären, ob es möglich sei, Homeoffice als Tatbestand für die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung auszunehmen oder zumindest die heutige Grenze der europarechtlich definierten „wesentlichen Tätigkeit“ von 25 Prozent der Arbeitszeit nach oben anzuheben.

In seinem Kurzgutachten kommt Dr. Georges Baur zum Schluss, dass der Wortlaut der einschlägigen EU-Verordnung keineswegs eine starre Grenze von 25 Prozent für einen Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung vom Recht am Arbeitsort zu jenem am Wohnort vorsieht. Diese Grenze ist vielmehr als Richtwert zu verstehen. Aus diesem Grund ist laut Baur eine gewisse Flexibilität gegeben. Diese müsste jedoch jeweils in Verhandlungen zwischen den betroffenen Staaten ausgelotet werden.

 

Stiftung Zukunft.li