Im Nachgang zur Verfassung von 1921 trat hierzulande im Jahre 1922 das Landesverwaltungspflegegesetz (LVG) in Kraft, welches das liechtensteinische Verwaltungs(beschwerde)verfahren im inländischen Instanzenzug bis heute regelt. Seit jeher weist das LVG, bedingt durch seine Entstehungsgeschichte, einige Eigentümlichkeiten auf, die es zu einem besonderen verfahrensrechtlichen Erlass machen, welcher Herausforderungen für die juristische Praxis schafft. Das vorliegende Projekt bezweckt, das heutige liechtensteinische Verwaltungsverfahren nach dem LVG in seiner Geschichte und Besonderheit, aber auch in seiner dogmatischen Konstruktion de lege lata verständlich zu machen und zu würdigen, nicht zuletzt mit Blick auf eine allfällige künftige Reform. Eine solche wird seit Jahrzehnten immer wieder angegangen, konnte bislang jedoch noch nicht verwirklicht werden.