Herrschaft und Widerstand

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Herrschaft war eine zentrale Kategorie des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Im Gebiet Liechtensteins lagen die landesherrlichen Rechte ab dem späten Mittelalter bei verschiedenen Grafengeschlechtern (Werdenberg, Brandis, Sulz, Hohenems), von 1699/1712 bis zur Überwindung des Spätabsolutismus durch die Konstitutionelle Verfassung von 1862 bei den Fürsten von Liechtenstein.  Seit 1921 ist die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert. Als illegitim, missbräuchlich oder unzeitgemäss empfundene Herrschaft provozierte Widerstand. Bisherige Schwerpunkte der Forschung am Liechtenstein-Institut bildeten das frühe 18. Jahrhundert und besonders das Revolutionsjahr 1848.

 

Zu diesem Forschungsthema entstehen in loser Folge Beiträge verschiedener Autorinnen und Autoren.

 

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