Die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW und ihre Wirkungen in Liechtenstein
Der Vortrag wurde durch eine allgemeine Einführung zur Frauenrechtskonvention eingeleitet. Es folgte eine Darstellung, von welchem Konzept der Gleichheit die CEDAW ausgeht. Dem wurden die in Liechtenstein geltenden Normen zur Rechtsgleichheit gegenüber gestellt. Breiten Raum nahm die Darstellung ein, wie die Bestimmungen der CEDAW in Liechtenstein Wirksamkeit erlangen und vom Gesetzgeber umgesetzt und von den Behörden und Gerichten angewendet werden müssen.
Ein weiteres Kapitel war dem UNO-Ausschuss gewidmet. Er kann seit dem Abschluss des Fakultativprotokolls zur CEDAW im Jahr 1999 von Individuen angerufen werden, die eine Verletzung von Konventionsansprüchen geltend machen. Zudem prüft der UNO-Ausschuss seit dem Inkrafttreten der CEDAW vor 40 Jahren die von den Staaten regelmässig eingereichten Länderberichte. Ausgehend von den Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses zu den beiden letzten Länderberichten Liechtensteins geben die Folien weiterführende Hinweise zu den Massnahmen, die gegen geschlechtsbezogene Gewalt getroffen werden sollten. Ebenso zur Problematik, dass es in Liechtenstein an einer Strategie zur Implementierung der Gleichstellung mangelt.
An einem Vortrag vom 18. Juni 2019 in Innsbruck zum selben Thema war Patricia Schiess noch detaillierter auf die beiden letzten Länderberichte Liechtensteins eingegangen. Entsprechend finden sich in den im „Nachgefragt“ (erschienen im Juli 2019) angehängten Folien vertiefende Informationen zur Gleichstellung im Erwerbsleben und zur Rolle von NGOs.
"Gesetze allein reichen nicht aus". Interview von Silvia Böhler mit Patricia Schiess, Liechtensteiner Volksblatt, 13. November 2019
"Die Politik muss vorausgehen". Berichterstattung von Susanne Quaderer, Liechtensteiner Vaterland, 14. November 2019