Wer sich in Liechtenstein einbürgern lassen möchte, muss auf seine angestammte Staatsbürgerschaft verzichten. Welche Regelungen kennen die liechtensteinischen Nachbarländer, wie hat sich das Einbürgerungsverhalten der in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer entwickelt und wie könnte sich dieses ändern, sofern die Forderung auf den Verzicht aufgehoben würde? Der vorliegende Beitrag geht diesen Fragen nach und möchte eine Diskussionsgrundlage dazu bieten.