Informationen zur UNO-Frauenrechtskonvention – kurz und knapp präsentiert
05.08.2019 - Neue Publikation
Patricia Schiess, Forschungsleiterin des Fachbereichs Recht am Liechtenstein-Institut, referierte am 18. Juni 2019 an der Universität Innsbruck zum Thema „Die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW und was sie in Liechtenstein bewirkt(e)“. In 37 Folien und 31 kurzen Fragen und Antworten stellt sie nun die CEDAW und ihre Umsetzung in Liechtenstein vor.
In diesem neuesten „Nachgefragt“ werden nun die Folien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im begleitenden Text stellt Patricia Schiess das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau näher vor. Dieses in Liechtenstein CEDAW genannte Übereinkommen feiert dieses Jahr seinen 40. Geburtstag. Wie sich zeigt, hat der UNO-Ausschuss dem Übereinkommen durch die Begutachtung der einzelnen Länderberichte, durch Allgemeine Empfehlungen zu wichtigen Themen wie häusliche Gewalt oder Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, die an alle Staaten gerichtet werden, und durch die 1999 eingeführte Rechtsprechung dem Übereinkommen immer klarere Konturen vermittelt.
Die Autorin geht im „Nachgefragt“ näher auf die Rolle des UNO-Ausschusses ein. Sie erläutert, von welchem Konzept der Gleichheit die CEDAW ausgeht. Die CEDAW strebt nämlich eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Jeder einzelne Mensch soll sich, unabhängig von seinem Geschlecht, frei entfalten und nicht durch Stereotype und Diskriminierungen eingeschränkt werden. Entsprechend betont denn die Autorin auch, dass sich Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, auf die CEDAW berufen können.