Einführung der Arbeitslosenversicherung

11.06.2019 - Vor 50 Jahren
Mit dem Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALV) vom 12. Juni 1969 schloss Liechtenstein eine wichtige Lücke im Bereich des Sozialversicherungswesens. Während die meisten europäischen Staaten bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Arbeitslosenversicherung eingeführt hatten, scheiterte ein entsprechendes Vorhaben in Liechtenstein im Jahr 1931 in einer Volksabstimmung mit fast 64 Prozent Nein-Stimmen.
Der Nachkriegsboom und Vorbehalte konservativer Kreise verhinderten auch in den folgenden Jahrzehnten eine Einführung.

Ein Vorstoss des Arbeiterverbandspräsidenten Johann Beck veranlasste den Landtag 1964, die Regierung mit der Ausarbeitung eines ALV-Gesetzes zu beauftragen. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde das Gesetz 1969 vom Landtag verabschiedet. Es trat am 1. Januar 1970 in Kraft und wurde seither mehrmals revidiert.

Die ALV bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Arbeitslosigkeit und ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch.

Abbildung: Flugblatt zur Volksabstimmung von 1931 über die Einführung einer Arbeitslosenversicherung in Liechtenstein. (LI LA)


Lesen Sie dazu auch die folgenden Artikel: 
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Sozialversicherung
Beck, Johann (1913–1997)