Nachlese zur Volksabstimmung vom 27. Oktober 2024 über Radio Liechtenstein

05.02.2025 - Neue Publikation
In der juristischen Online-Zeitschrift «Jusletter» vom 3. Februar 2025 findet sich ein Beitrag von Patricia Schiess. Sie setzt sich mit den rechtlichen Aspekten der Abstimmung über die Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) auseinander. Dabei interessiert sie sich besonders dafür, was vor dem Urnengang nicht thematisiert wurde.

Da der Beitrag in einer Schweizer Zeitschrift publiziert wird, stellt er zuerst die Liechtensteiner Medienlandschaft vor. Danach geht er auf die Volksinitiative der DpL zur Aufhebung des LRFG ein. Patricia Schiess unterzieht einzelne Aussagen aus dem Abstimmungskampf einer kritischen Würdigung aus rechtlicher Sicht.

Vor der Abstimmung wurde das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) nicht thematisiert. Die Nachfolgerin von Radio Liechtenstein würde jedoch, falls sie einen öffentlichen Auftrag erhält und hierfür eine Entschädigung vom Land ausgerichtet wird, als öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieterin im Sinne des EMFA gelten, auch wenn sie als privates Unternehmen organisiert wäre. Den vom EMFA gesetzten Anforderungen entginge der Gesetzgeber nur, wenn er darauf verzichten würde, dem privatisierten Radio einen Auftrag zu erteilen und diesen finanziell abzugelten. Also nur dann, wenn das Radio ab dem 1. Januar 2026 nur die gleiche – beschränkte – finanzielle Förderung erhielte wie das «Vaterland», die «lie-zeit», «1FLTV» und der «Landesspiegel». Darum fragt Patricia Schiess, ob es nicht einfacher wäre und rascher ginge, beim LRFG zu bleiben und allenfalls den Leistungsauftrag von Radio Liechtenstein zu kürzen.

Der Aufsatz schliesst mit persönlichen Beobachtungen der Autorin, welche die weitere Diskussion anregen sollen:

  • Es ist nicht entscheidend, wie viele Personen täglich Radio hören, fernsehen oder eine Zeitung lesen, sondern ob einzelne Interviews, Reportagen und Berichte eine breitere Diskussion im Land anzuregen vermögen.
  • Es muss besser bekannt gemacht werden, was der Mehrwert von Journalismus ist. Gute journalistische Arbeit ist mehr als ein Aneinanderreihen von Statements von Behörden, Verbänden und Unternehmen.
  • Ein einziges Redaktionsteam, das mehrere Medien mit Informationen versorgt, die anschliessend über verschiedene Kanäle verbreitet werden, wäre kostengünstig. Ein solches Modell stünde jedoch im Widerspruch zu den Zielen der Medien- und Meinungsvielfalt.
  • Gerade in einem kleinen Staat darf man sich nicht darauf verlassen, dass der Markt für genügend viele und genügend schlagkräftige Medien mit erfahrenen Journalistinnen und Journalisten sorgt.

 

Foto: Tatjana Schnalzger