Seit dem 17. Juli 2018 hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) die Kompetenz, politische oder militärische Führungspersonen für völkerrechtswidrigen Gewalteinsatz zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist eine der wichtigsten jüngsten Entwicklungen im Völkerstrafrecht, zu welcher Liechtenstein massgeblich beigetragen hat. In einem allgemeinen Klima der Schwächung internationaler Normen hat die Kriminalisierung solcher Aggressionsverbrechen jedoch eine Wichtigkeit, die weit über die Arbeit des ICC hinausgeht. Eine erhöhte Brisanz erhält das Thema auch durch die zunehmende Digitalisierung der Kriegsführung. Damit drängt sich nämlich die Frage auf, ob und inwieweit der ICC auch Gerichtsbarkeit über Cyberangriffe hat.
Für weitergehende Informationen zum Aggressionsverbrechen:
www.crimeofaggression.info
Referent
Christian Wenaweser, a.o. und bev. Botschafter, Vereinte Nationen, New York
Neue Fragen - noch wenig Antworten. Berichterstattung von Oliver Beck, Liechtensteiner Vaterland, 10. Januar 2020