Beck, Cyrus (2024): Umweltverfassungsrecht: Staatsaufgaben, menschliche Grundpflichten oder Eigenrechte der Natur? In: Liechtensteinische Juristen-Zeitung (LJZ) 2024, H. 1, S. 2–8.

Erscheinungsjahr:
2024

Abstract
Die Landesverfassung enthält kein Umweltverfassungsrecht im Sinne von Vorgaben für den Schutz der Umwelt. Die internationale Rechtsentwicklung weist seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts allerdings zunehmend in Richtung von Eigenrechten der Natur, mitunter in Form eines Umweltverfassungsrechts. Als Möglichkeiten der Integration des Umwelt- bzw Naturschutzes in die liechtensteinische Verfassung bieten sich die Staatsaufgaben, die Grundrechte und die Grundpflichten an. Während die vorgeschlagene Erweiterung der obersten Staatsaufgabe gemäss Art 14 LV insbesondere eine Auslegungsregel zugunsten des Naturschutzes darstellen würde, käme die Erklärung der Natur zum Rechtssubjekt mit Grundrechten einem Paradigmenwechsel gleich. Als Mittelweg könnte die konstitutionelle Festschreibung einer menschlichen Grundpflicht zum Naturschutz gangbar sein.