Liechtensteinische Migrationspolitik im europäischen Kontext

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Ja

Das Forschungsprojekt thematisiert die europarechtlichen und europapolitischen Rahmenbedingungen der liechtensteinischen Migrationspolitik. Als einziger Staat im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist Liechtenstein befugt, die Zuwanderung von EWR-Staatsangehörigen zu beschränken. Umgekehrt profitieren die liechtensteinischen Staatsangehörige vollumfänglich vom freien Personenverkehr im EWR. Vor dem Hintergrund der derzeit in zahlreichen europäischen Staaten geführten Debatte über die Vor- und Nachteile des freien Personenverkehrs, bedarf diese Sonderstellung Liechtensteins einer genauen Betrachtung. Dabei zeigt sich, dass die liechtensteinische Sonderlösung zahlreichen institutionellen Einschränkungen unterliegt, welche den Spielraum einer interessenbasierten Steuerung der Zuwanderung durch die liechtensteinische Regierung verringern. Die Ergebnisse des Projekts sind in verschiedene Vorträge und Studien eingeflossen.

 

Projektdauer: 2012 bis 2017