Der Projekttitel lautete zunächst «Das Homogenitätsprinzip in EU-Assoziationsverträgen». Ausgangspunkt war, dass das Homogenitätsprinzip wohl das wichtigste methodische Prinzip im EWR-Abkommen ist. Es soll sicherstellen, dass die Rechtsgestaltung und die Interpretation in dem um die drei EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen erweiterten Binnenmarkt so einheitlich wie möglich, also homogen, erfolgt. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass der Begriff der Homogenität alles andere als klar ist. Unterdessen ist jedoch eine französische Dissertation «L’Espace économique européen: recherche sur l’homogénéité au regard du droit de l’intégration européenne» erschienen, die einen ähnlichen Bereich wie das ursprünglich angestrebte Forschungsprojekt abdeckt. Obwohl neben dieser Dissertation noch viel Raum für eine eigenständige Arbeit besteht, wurde entschieden, den Fokus etwas zu verändern.
Unter dem neuen Arbeitstitel wird eine vergleichende Perspektive eingenommen. Dabei werden die gemäss EU-Kommission theoretisch notwendigen Elemente, u.a. auch das Homogenitätsprinzip, mit den in den verschiedenen Assoziationsabkommen, u.a. dem EWR-Abkommen, den Verträgen der EU mit der Schweiz, Andorra, San Marino etc. enthaltenen verglichen. Daraus soll eine Theorie der Binnenmarktteilnahme für Nicht-EU-Mitgliedstaaten entwickelt werden.