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Der Kommentar bietet Zugang zu verschiedenen rechtswissenschaftlichen, historischen und politikwissenschaftlichen Abhandlungen zum liechtensteinischen Staats- und Verwaltungsrecht. Ferner werden auch die Grundprinzipien der Verfassung, das Verhältnis zum EWR-Recht, die Einflüsse der EMRK u. a. aufgearbeitet.
Bisher wurden Kommentierungen zum I., II. und X. Hauptstück erstellt sowie Teile des V. Hauptstückes aufgearbeitet. Der Online-Kommentar, der von jedermann gratis benutzt werden kann, wird fortlaufend ergänzt.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Benutzung des Verfassungskommentars.