Abstract
Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich formell die Europäische Union (EU) verlassen. In der Übergangsphase bis zu diesem Zeitpunkt haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein «Handels- und Partnerschaftsabkommen» (TPA) geeinigt.
Parallel dazu hat das Vereinigte Königreich seine «Global Britain»-Freihandelsagenda weiterverfolgt. Damit will es die früher durch die Aussenhandelsverträge der EU abgedeckten Handelsbeziehungen auf ein bilaterales Fundament stellen. Eines der wenigen neuen Handelsabkommen, das das Vereinigte Königreich mit einem relativ wichtigen Handelspartner abschliessen konnte, ist jenes mit der Schweiz. Darüber hinaus gibt es weitere Abkommen, die die Schweiz im Rahmen ihrer «Mind the Gap»-Strategie mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen hat. Auch die Schweiz war bestrebt, die bilateralen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich möglichst lückenlos in die Zeit nach dem Brexit zu überführen. Auf der Grundlage eines Zusatzabkommens zum Handelsabkommen sind Teile davon auch auf Liechtenstein anwendbar.
Georges Baur erörtert in seinem Beitrag die Verhandlungen und die für das Handelsabkommen gewählte Lösung eines Rahmenabkommens. Anschliessend wird das eigentliche Handelsabkommen und das Konzept eines Rahmenvertrags vorgestellt, in den bestehende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU quasi «eingehängt» werden. Danach werden weitere Vereinbarungen über die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich behandelt. Der Vollständigkeit halber werden auch die Abkommen zwischen den drei anderen EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen (EFTA-UK-Abkommen) kurz erwähnt. Dies ist gerade aus liechtensteinischer Sicht wichtig, da Liechtenstein für den Bereich des Warenverkehrs durch ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich abgedeckt ist, die übrigen Bereiche jedoch im sogenannten EFTA-UK-Abkommen geregelt sind. Der Artikel schliesst mit einem Blick in die Zukunft.