Andorra und die EU – Expertise des Liechtenstein-Instituts als Hilfestellung
Wie bei anderen Assoziationskommen der EU mit westeuropäischen Staaten, die ihr a priori nicht beitreten, aber am Binnenmarkt teilnehmen wollen, stellen die Personenfreizügigkeit und deren Nebenthemen, wie Sozialversicherung, Berufsqualifikationsanerkennung, Niederlassung und grenzüberschreitende Dienstleistungen, einen der umstrittensten Bereiche dar. Gerade bei den sehr kleinen Staaten, wie Andorra, ist dieses Thema besonders sensibel. Liechtenstein, welches von seiner Grösse und Kapazität her diesen Staaten nicht unähnlich ist, dient bei diesen Verhandlungen als Beispiel. Demgemäss orientiert sich Andorra – auch wenn strukturelle Unterschiede bestehen – gerade bei dem besonders sensiblen Bereich der Personenfreizügigkeit an Liechtenstein und den Lösungen, welche im Rahmen des EWR-Abkommens gefunden wurden.
Das Seminar reiht sich ein in verschiedene Tätigkeiten des Liechtenstein-Instituts, welche die Beziehungen zwischen den europäischen Kleinstaaten mit der EU adressieren. So war jüngst auch die andorranische Aussenministerin zu Besuch am Liechtenstein-Institut. Die aktuellen Verhandlungen zwischen Andorra, San Marino und Monaco mit der EU sind dabei auch für Liechtenstein von grossem Interesse, da sie aufzeigen, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Staaten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt erhalten können.