Marxer, Wilfried (2022): Die Verknüpfung von direkter Demokratie und Monarchie in Liechtenstein. In: Peter Bussjäger und Anna Gamper (Hg.): 100 Jahre Liechtensteinische Verfassung. Wien: Verlag Österreich, S. 153–180.

Erscheinungsjahr:
2022

Abstract
Der Beitrag im Sammelband zum Jubiläum «100 Jahre Liechtensteinische Verfassung» geht auf eine gleichnamige Konferenz an der Universität Innsbruck im Oktober 2021 zurück.

Die Verfassung von 1921 generierte eine dualistische Staatskonstruktion, in welcher Prinzipien der Monarchie und der Demokratie vereinigt werden. Die Rechte des Volkes beschränken sich nicht auf die Wahl von Repräsentativorganen, sondern beinhalten auch direktdemokratische Instrumente, wobei die Initiative und das Referendum die grösste Bedeutung aufweisen. Die direktdemokratischen Rechte wurden im Verlauf der Zeit tendenziell ausgebaut, so etwa mit der Einführung des Staatsvertragsreferendums 1992 oder aufgrund einer umfassenden Verfassungsrevision 2003.

Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der direktdemokratischen Verfahren sowie die Kompetenzen des Fürsten und des Fürstenhauses in diesen Verfahren. Von besonderer Bedeutung ist das Sanktionsrecht des Fürsten, wonach eine Volksabstimmung erst dann zu einer Gesetzes- oder Verfassungsänderung führt, wenn der Fürst mit seiner Unterschrift zustimmt. Dass dies konfliktbehaftet sein kann, wird an mehreren Beispielen aufgezeigt.