Abstract
Der Beitrag geht umfassend auf Wahlen auf Gemeindeebene in Liechtenstein ein, wobei nicht nur die Wahl von Vorsteher/innen und weiteren Mitgliedern des Gemeinderates betrachtet werden, sondern auch weiterer Organe, die in der Vergangenheit bis in die Gegenwart von den Wahlberechtigten zu bestimmen waren oder sind – etwa Säckelmeister, Vermittler oder Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Der Blick geht dabei zurück bis ins Jahr 1862, wobei die Wahlen seit 1975 vertieft betrachtet werden, da erst seitdem zweifelsfrei feststeht, welcher Partei die Kandierenden zuzuordnen sind.
Im Fokus stehen nicht nur die Wahlergebnisse, sondern auch die wechselnden rechtlichen Bestimmungen zur Wahlberechtigung, zur Organisation und Durchführung von Gemeindewahlen, zur Mandatszuteilung und anderen Faktoren, die die Wahlen prägen. Die Darstellung der Wahlergebnisse der verschiedenen Parteien in den einzelnen Gemeinden – auch im Vergleich zu den Landtagswahlen – stellt einen weiteren Schwerpunkt des Beitrages dar.
Korrigenda vom 23. Januar 2023