6.5.2021: Gemeindebürger, Landesbürger, Landesangehörige: Wer ist wer, und vor allem: Wie gehört man dazu? Öffentlicher Online-Vortrag im Rahmen des Doktoratskollegs Liechtensteinisches Recht an der Universität Innsbruck.

Datum:
06.05.2021

Zum Vortrag
Das Referat zeigt die Verknüpfung zwischen Gemeindebürgerrecht und Landesbürgerrecht auf und fragt daran anschliessend nach der Sinnhaftigkeit des Gemeindebürgerrechts. Des Weiteren stellt das Referat das Einbürgerungsverfahren vor und vergleicht es mit dem in der Schweiz. Überdies wirft es die Frage nach der doppelten Staatsangehörigkeit auf. Während es nämlich liechtensteinischen Staatsangehörigen nicht verwehrt ist, weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben, müssen Ausländerinnen und Ausländer, die den liechtensteinischen Pass beantragen, nach wie vor auf ihre angestammte Nationalität verzichten. Ebenfalls abschlägig beantwortet wurde in Liechtenstein bis jetzt die Forderung nach der Einführung des Stimmrechts für Auslandliechtensteinerinnen und -liechtensteiner. 

Öffentlicher Online-Vortrag im Rahmen des Doktoratskollegs Liechtensteinisches Recht an der Universität Innsbruck

Referentin
Prof. Dr. iur. Patricia M. Schiess Rütimann, Forschungsleiterin Recht am Liechtenstein-Institut

Doktoratskolleg Liechtensteinisches Recht