Seminar über die liechtensteinische Verfassung an der University of Insubria in Como, Italien
Die Tagung stand unter dem Titel “La Costituzione del Liechtenstein nel diritto pubblico comparato - In occasione dei 100 anni dall’approvazione della Costituzione del 1921”.
Nach den rechtsvergleichenden Referaten von Prof. Anna Gamper (Universität Innsbruck), Prof. Pascal Mahon (Universität Neuenburg) und Prof. Elisa Bertolini (Università Bocconi di Milano) folgten vier kürzere Beiträge zum liechtensteinischen Verfassungsrecht. Prof. Giacomo Delledonne (Scuola Superiore Sant’Anna di Pisa) und Prof. Patricia Schiess vom Liechtenstein-Institut beschäftigten sich hierbei mit Artikel 4 Absatz 2 der Landesverfassung. Er gibt den einzelnen Gemeinden das Recht, aus dem Staatsverband auszutreten.
Patricia Schiess zeigte die Beweggründe für den Erlass dieser Verfassungsbestimmung auf. Sie sollte nach Ansicht von Fürst Hans-Adam II. das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung absichern. Artikel 4 Absatz 2 LV machte Liechtenstein hingegen weder zu einem föderalistischen Staat noch brachte er den Gemeinden mehr Autonomie.
Das Handout des Kurzreferates mit dem Titel «Article 4 paragraph 2 Constitution of the Principality of Liechtenstein – its placement in the historical context and in the systematics of the Constitution” listet unter anderem die Mitwirkungsmöglichkeiten der Landschaften und Gemeinden an der Willensbildung Liechtensteins auf. Überdies zeigt es die Entwicklung des Textes der Artikel 1 und 4 der liechtensteinischen Verfassung seit 1862.
Es war eindrücklich, wie viele Interessierte dem Seminar mit dem Titel “La Costituzione del Liechtenstein nel diritto pubblico comparato - In occasione dei 100 anni dall’approvazione della Costituzione del 1921” folgten. Über dreissig Personen hörten den Ausführungen online zu. Dazu kamen rund 20 Personen in der Aula der Università degli Studi dell’Insubria in Como selbst. Dieses Interesse an Liechtenstein und seiner Verfassung in Italien könnte als Ansporn genommen werden, neben der Verfassung auch weitere Gesetze auf Englisch zu übersetzen und auf https://www.regierung.li/law öffentlich zugänglich zu machen. Für die Forschenden aus dem öffentlichen Recht wäre es hilfreich, wenn insbesondere auch das Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG) auf Englisch übersetzt würde. Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler interessieren sich naturgemäss für die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit und damit für den Staatsgerichtshof.