Kommentierung zu Art. 113 LV neu auf verfassung.li

12.05.2021 - Mitteilung
Der Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung – verfassung.li – enthält neu auch die Kommentierung von Art. 113 LV. Diese im Jahr 2003 eingefügte Verfassungsbestimmung regelt das Verfahren zur Abschaffung der Monarchie.

Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass diese mit der Revision von 2003 auf Wunsch des Fürstenhauses in die Verfassung aufgenommene Bestimmung jemals zur Anwendung gelangt, handelt es sich bei Art. 113 LV doch um eine wichtige Bestimmung. Sie hat über die Grenzen von Liechtenstein hinaus Beachtung gefunden, weil sie gleichzeitig die Demokratie und die Monarchie beschlägt. Die von Prof. Dr. Peter Bussjäger und Dr. Michael Ritter verfasste Kommentierung erläutert die von Art. 113 LV gemachten Vorgaben für diese spezielle Form der Verfassungsrevision und unterzieht sie einer kritischen Analyse.

Mit der Erläuterung von Art. 113 LV kann die Kommentierung des XI. Hauptstückes über die Verfassungsgewähr abgeschlossen werden. Überdies enthält nun der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Verfassungskommentar zu allen Verfassungsbestimmungen über die politischen Rechte eine Erklärung.

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