Mit der Einführung der flankierenden Massnahmen durch die Schweiz im Jahr 2004 wurde die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen von Liechtenstein in die Schweiz erschwert. Auf Druck des liechtensteinischen Gewerbes erschwerte Liechtenstein im Jahr 2017 seinerseits die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen von der Schweiz nach Liechtenstein. Im Auftrag der Stiftung zukunft.li erstellte das Liechtenstein-Institut eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse des gegenwärtigen Regimes im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Verhältnis Schweiz–Liechtenstein. Zu diesem Zweck wurde auch eine Umfrage bei den Mitgliedern der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Abgeschlossen: Juli 2019, Publikation Frühjahr 2020