Das Homogenitätsprinzip ist wohl das wichtigste methodische Prinzip im EWR-Abkommen. Es soll sicherstellen, dass die Rechtsgestaltung und die Interpretation in dem um die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erweiterten Binnenmarkt so einheitlich wie möglich, also homogen, erfolgt.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass der Begriff der Homogenität alles andere als klar ist. Die Bandbreite erstreckt sich von einem Verständnis der Identität bis zu z.T. grossen Abweichungen. Dies widerspiegelt sich auch in der Rechtsprechung des EFTA-Gerichtshofs, welche hinsichtlich der Homogenität keineswegs einheitlich ist.
Ziel der Untersuchung ist es,
Projektbeginn: 2018