Die historische Entwicklung des liechtensteinischen Gemeinderechts

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Zwischen den Gemeinden in Liechtenstein, Graubünden, St. Gallen und Vorarlberg bestanden viele Gemeinsamkeiten. Entsprechend konnte der liechtensteinische Gesetzgeber mannigfaltige Anregungen aus der Schweiz und Österreich beziehen. Dennoch stellen die liechtensteinischen Gemeindegesetze von 1842 und 1864 eigenständige Schöpfungen dar. Besondere Beachtung finden der Zugang zum Gemeindenutzen (d.h. der Umgang mit den Flächen und Gütern, die gemeinschaftlich genutzt wurden) und der Umgang mit Ausländern und Liechtensteinern aus anderen Gemeinden (sog. Hintersassen).

Projektdauer: 2015