Im Rahmen einer Dissertation untersuchte Anna-Carolina Perrez die liechtensteinische Rechtsprechung in der Zeit des Zweiten Weltkrieges im Spannungsfeld der umliegenden Länder. In den 1930er- und 1940er-Jahren verfügte Liechtenstein als Kleinstaat nur über beschränkte Ressourcen. Für die Justiz bedeutete dies, dass österreichisches und schweizerisches Recht rezipiert und neben eigenen auch Juristen aus beiden Nachbarländern ins liechtensteinische Richteramt gewählt wurden. Hatte sich diese Praxis in Friedenszeiten bewährt, so war sie in der Zeit des Nationalsozialismus prekär und mit dem Problem des potenziellen nationalsozialistischen Einflusses auf die Richterwahl und die Rechtsprechung verbunden.
Anna-Carolina Perrez kommt nach der Untersuchung von rund 800 Gerichtsfällen zum Schluss, dass nationalsozialistisches Gedankengut keinen Einfluss auf die Rechtsprechung in Liechtenstein hatte und dass es keinen wesentlichen Unterschied in der Rechtsprechung vor, während und nach dem Krieg gab.