Wahlrecht

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Jeder demokratische Staat braucht ein Wahlrecht, das regelt, wie die Mitglieder des nationalen Parlaments von den Stimmberechtigten bestimmt werden. Ob das liechtensteinische Wahlrecht Besonderheiten aufweist, die mit der Grösse des Staates erklärt werden könnten, untersucht der Aufsatz «The Right to vote and the quest for the optimal electoral system in Liechtenstein». Er ist im Sommer 2026 im Band 2.2025 der italienischen Zeitschrift « Percorsi Costituzionali» erschienen. Dieser widmet sich dem Thema Mikrostaaten.
 

Die Beschäftigung mit dem Wahlrecht Liechtensteins wird fortgesetzt, insbesondere auch aus vergleichender Perspektive mit der Schweiz. Liechtensteins Proporzwahlrecht nahm nämlich 1939 Anleihen beim Nationalratswahlgesetz von 1919 und kennt wie Bund und Kantone die Möglichkeit des Panaschierens.
 

Projektdauer: 2026–2027