Abstract
Das politische System Liechtensteins hat sich von der monarchischen Prägung im 19. Jahrhundert schrittweise zu einer monarchisch-demokratischen Mischform entwickelt. Fürst und Volk teilen sich gemäß der Verfassung von 1921 die Macht auf. Der Landtag (Parlament) wird vom Volk gewählt, die Regierung vom Landtag vorgeschlagen und vom Fürsten ernannt. Beide können die Regierung auch absetzen. Die legislativen Kompetenzen liegen in erster Linie beim Landtag. Dem Fürsten steht allerdings das Recht zu, die Sanktion von Gesetzen, Finanzbeschlüssen und Staatsverträgen zu verweigern, selbst nach einer befürwortenden Volksabstimmung. Zu Volksabstimmungen kommt es regelmäßig aufgrund von Volksinitiativen, Referenden gegen Landtagsbeschlüsse oder weil der Landtag von sich aus eine Volksabstimmung über einen seiner Beschlüsse anordnet. Dabei sind rechtsstaatliche Prinzipien zu beachten, da sonst der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht Beschlüsse aufheben kann. Insgesamt handelt es sich in Liechtenstein um ein komplexes System mit vielen Akteuren und Vetospielern, in welchem auch Staatsverträge mit bindender Wirkung zunehmend eine bedeutende Rolle spielen.
Keywords: Gewaltenteilung, Politisches System, Monarchie, Demokratie, Volksrechte
doi.org/10.5771/9783845299006-619
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