Neues Arbeitspapier: Das Verhältnis von EWR-Recht zum Verfassungsrecht
Bekanntermassen wirkt sich EWR-Recht auf die gesamte liechtensteinische Rechtsordnung aus. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung des EWR-Abkommens werden laufend neue EU-Rechtsakte in dessen Anhänge übernommen. Damit werden sie – aufgrund des monistischen Völkerrechtsverständnisses – auch Teil des innerstaatlichen Rechts.
Morat untersucht die Geltung und Einordnung des EWR-Rechts in Liechtenstein aus innerstaatlicher Sicht. Insbesondere widmet sie sich der Frage nach dem Rang des EWR-Rechts im Stufenbau der liechtensteinischen Rechtsordnung. Daran schliesst sich eine weitere Frage an, nämlich inwieweit innerstaatliche Rechtsnormen am Massstab des EWR-Rechts überprüft werden können.
Gerade angesichts der vielfältigen Diskussionen darüber, wie sich nationales Verfassungsrecht zu europäischem Recht verhält, kommt der vorliegende Beitrag zur richtigen Zeit.