Neue Publikation zum Verhältnis des Völkerrechts zum Landesrecht

28.03.2019 - Neue Publikation
Mit dem rechtswissenschaftlichen Text „Die Stellung der EMRK in Liechtenstein“ von Patricia Schiess erweckt das Liechtenstein-Institut seine Reihe „Beiträge Liechtenstein-Institut“ wieder zu neuem Leben.
Die Autorin verfasste ihren Beitrag im Nachgang zum Seminar „Liechtenstein und die Europäische Menschenrechtskonvention“, welches am 22. August 2018 aus Anlass der 40-jährigen Mitgliedschaft Liechtensteins im Europarat vom Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur in Vaduz durchgeführt worden war.

Der Beitrag ergänzt den in LJZ 2018, S. 143 ff., erschienenen Aufsatz der Autorin über die Freiheiten des liechtensteinischen Gesetzgebers bei der Umsetzung der EMRK. 

 

Liechtenstein schuf bereits 1921 den Staatsgerichtshof (StGH) als Verfassungsgericht. Er prüft seither Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit. Seit der Verfassungsrevision von 2003 obliegt ihm auch die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Staatsverträgen. Diese neue Kompetenz des StGH änderte das Verhältnis vom Völker- zum Landesrecht grundlegend. Bis 2003 gingen nämlich der StGH und die Literatur davon aus, dass das EWR-Recht über der Verfassung steht und der EMRK Verfassungsrang zukommt. 

 

Dieser druckfrische Beitrag zeigt nun auf, dass die EMRK in Liechtenstein auch heute im Verfassungsrang steht.