Der gesetzgeberische Weg zum Rechtsanwaltsgesetz
14.12.2016 - Neue Publikation
In einem neuen Arbeitspapier stellt Emanuel Schädler den langen gesetzgeberischen Weg zum heute geltenden Rechtsanwaltsgesetz von 2013 in einem rechtshistorischen Überblick dar.
Die liechtensteinische Verfassung von 1921 verlangte bereits in ihrer Stammfassung in Art. 27 Abs. 2 LV, dass die berufsmässige Ausübung der Parteienvertretung, also die Berufsausübung der Rechtsanwälte und Rechtsagenten, gesetzlich zu regeln ist. Über etliche Jahrzehnte hinweg bediente sich der Gesetzgeber verschiedener Überbrückungslösungen, ehe er den Gesetzgebungsauftrag von Art. 27 Abs. 2 LV im Jahre 1968 erstmals im Sinne der Verfassung wahrnahm. Diesen langen gesetzgeberischen Weg bis hin zum heute geltenden Rechtsanwaltsgesetz von 2013 stellt der Autor in seinem Arbeitspapier im rechtshistorischen Überblick kurz dar.