Nach welchen Kriterien und mit welchen Verfahren sollen Richterinnen und Richter (aus)gewählt werden? Gerichte wachen über die korrekte Anwendung des Rechts und erfüllen so eine zentrale rechtsstaatliche Aufgabe. Sollten sie deshalb primär nach fachlichen Kriterien besetzt werden, oder müssen sie auch demokratisch legitimiert sein, da sie zunehmend auch über politische Fragen entscheiden? Das Forschungsprojekt untersucht aus rechtsvergleichender Perspektive, welche Rückschlüsse richterliche Selektionsverfahren auf die zentralen Zielsetzungen und Werte einer Rechtsordnung erlauben. Dabei wird auch die besondere Situation der Justiz in Liechtenstein thematisiert, die sich zum einen auch auf externe Expertise stützt, zugleich aber das demokratische Element ebenfalls stark betont.
Projektdauer: 2018–2019