Abstract
Wie soll das Volk in die Bildung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein einbezogen werden? Die heutige Regelung orientiert sich am für parlamentarische Demokratien typischen Verfahren, wonach das Volk den Landtag wählt und dieser dann die Regierung. Das Volk ist in die Regierungsbildung insoweit einbezogen, als es durch die Beteiligung an der Wahl des Landtages dessen parteipolitische Verhältnisse bestimmt.
Diese indirekte Mitbestimmung der Regierung wurde in der jüngeren Vergangenheit verschiedentlich kritisiert. Im Auftrag der Regierung erstellte das Liechtenstein-Institut 2022 eine Studie über die Möglichkeit und die potenziellen Auswirkungen einer Wahl der Regierung durch das Volk. Die Studie diente als Basis für die Beantwortung eines im Dezember 2019 vom Landtag an die Regierung überwiesenen Postulats der Abgeordneten Thomas Rehak, Erich Hasler und Herbert Elkuch (DpL). Die Postulatsbeantwortung wurde im Landtag am 7. April 2022 zur Kenntnis genommen und mit 22 Stimmen abgeschrieben.
Am 7. Juni 2023 meldeten die beiden ordentlichen Landtagsabgeordneten Thomas Rehak und Herbert Elkuch sowie die beiden stellvertretenden Landtagsabgeordneten Erich Hasler und Pascal Ospelt eine Verfassungsinitiative zu einem verstärkten Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an. Aus diesem Anlass hat die Regierung das Liechtenstein-Institut damit beauftragt, eine Folgestudie zu der im Januar 2022 erschienenen Studie zu erstellen.
Der Studienauftrag sah vor, die Herausforderungen und Systemwirkungen im Lichte des nun bekannten, konkreten Verfassungstextes neu einzuordnen. Dabei soll auch auf Detailfragen eingegangen werden, die mit dem Verfassungstext noch nicht endgültig geklärt sind, die aber in der Begleitkommunikation zur Verfassungsinitiative erwähnt werden und die bei einer Annahme der Initiative zwingend durch eine Änderung des Volksrechtegesetzes (VRG) geregelt werden müssten.